Das Bundesministerium Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bietet eine Ombudsstelle zum Schutz von Nichtraucher:innen vor unfreiwilliger Passivrauchexposition in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen.
Laut oesterreich.gv.at können hier Anfragen, Anliegen und Beschwerden zum Tabakgesetz und zu den Rechten von Nichtraucher:innen eingebracht werden.
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