Beschwerden und Fragen zum Thema Bank- und Finanzdienstleistungen können dem Schweizerischen Bankenombudsmann entgegengebracht werden. Voraussetzung ist, dass diese Dienstleistungen von Mitgliedsinstituten der Schweizerischen Bankiervereinigung oder weiteren der Schweizerischen Bankiervereinigung affiliierten Institute getätigt worden sind. Außerdem kann er als Anlaufstelle für Personen genutzt werden, die auf der Suche nach nachrichtenlosen Vermögenswerten bei Schweizer Banken (sogenannten schlafenden Konten) sind. Der Bankenombudsmann agiert dabei als neutrale und unabhängige Vermittlungsstelle.
Kontakt:
Hier können Sie einen Schlichtungsantrag stellen.
Telefon:
+41 43 266 14 14 Deutsch / English
+41 21 311 29 83 Français / Italiano
Adresse:
Schweizerischer Bankenombudsman
Bahnhofplatz 9
Postfach
CH-8021 Zürich
Mehr Schlichtungsstellen
Schlichtungsstelle Telekommunikation: ombudscom
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat den Auftrag zur Schlichtung von zivilrechtlichen Streitigkeiten, basierend auf Mehrwertdiensten oder Fernmeldediensten an die
Ombudsstelle: Kanton Freiburg
Die Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation des Kantons Freiburg agiert als Anlaufstelle bei Konflikten oder Unstimmigkeiten in Bezug