Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat den Auftrag zur Schlichtung von zivilrechtlichen Streitigkeiten, basierend auf Mehrwertdiensten oder Fernmeldediensten an die Schlichtungsstelle Telekommunikation (kurz: ombudscom) gestellt. Um an einem Vermittlungsverfahren teilzunehmen, müssen die Dienstleistungen der Kund:innen von einem Fernmeldedienstanbieter in Rechnung gestellt worden sein.
Mögliche relevante Anliegen für die ombudscom sind u.a.:
- Strittige Telefonrechnungen – etwa zu hohe Roaminggebühren
- Unverlangte Telefonverträge – etwa Abonnementsänderungen
- Nicht bestellte Mehrwertdienste – etwa kostenpflichtige Nummern 090x, SMS
- Unberechtigte Sperrungen von Telefonanschlüssen
- Allfällige Datenschutzverletzungen
- Unbefriedigender Kundenservice
Kontakt:
Hier können Sie einen Schlichtungsantrag stellen.
Hier können Sie eine allgemeine Anfrage einreichen.
Telefon: +41 31 310 11 77
Adresse:
Spitalgasse 14
CH-3011 Bern
Mehr Schlichtungsstellen
Ombudsstelle: Kanton Baselland
Die parlamentarische Ombudsstelle des Kantons Baselland existiert seit 01.09.1989 und agiert als vierte Kraft im Staatsgefüge. Wenn Konflikte zwischen Einwohner:innen
Ombudsstelle: Stadt Luzern
Zuständig für alle Menschen, die in Konflikte mit der Stadtverwaltung Luzern verwickelt sind, agiert die Ombudsstelle der Stadt Luzern als