Die Schlichtungsstelle der Ärztekammer in Mecklenburg-Vorpommen agiert als neutraler und unabhängiger Vermittler zwischen Patient:innen und medizinischen Einrichtungen, um außergerichtliche Einigungen bei vermuteten Behandlungsfehlern zu vermitteln.
Sie können einen Schlichtungsantrag stellen, wenn Ihre Verletzung nicht länger als 10 Jahre her ist und keine Schadensersatzklage vor Gericht zu Ihrem Anliegen läuft und keine Strafanzeige vorliegt.
Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos.
Kontakt:
Hier können Sie einen Schlichtungsantrag stellen.
E-Mail: info@aek-mv.de
Telefon: 0381 492800
Adresse:
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Körperschaft des öffentlichen Rechts
August-Bebel-Str. 9 a
18055 Rostock
Mehr Schlichtungsstellen
Ombudsstelle der Jugendhilfe in Schleswig Holstein
Die Ombudsstelle der Jugendhilfe in Schleswig-Holstein kümmert sich um Anliegen von Kinder und Jugendliche, die Probleme mit dem Jugendamt oder
Ombudsstelle des Kinder- und Jugendhilferechtsverein Dresden
Die Ombudsstelle der Kinder- und Jugendhilfe Dresden ist der Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. (KJRV). Die Ombudsstelle steht Kindern, Jugendlichen, jungen