Bei Konflikten zwischen Verbraucher:innen und Bauunternehmen, agiert der Ombudsmann Immobilien als neutrale Vermittlungsstelle. Diese Bauunternehmen müssen entweder Mitglied des Immobilienverbands Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V. oder Mitglied des Verbands Privater Bauherren e.V.(VPB) sein. Dabei kann es sich u.a. um Konflikte in Bezug auf Bauträgerverträge, Bauverträge, Grundstückskaufverträge oder Kaufverträge über Wohneigentum, handeln.
Kontakt:
Hier finden Sie alle Informationen, um einen Schlichtungsantrag einzureichen.
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Adresse:
Littenstr. 10
10179 Berlin
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