Die Schlichtungsstelle der Ärztekammer in Mecklenburg-Vorpommen agiert als neutraler und unabhängiger Vermittler zwischen Patient:innen und medizinischen Einrichtungen, um außergerichtliche Einigungen bei vermuteten Behandlungsfehlern zu vermitteln.
Sie können einen Schlichtungsantrag stellen, wenn Ihre Verletzung nicht länger als 10 Jahre her ist und keine Schadensersatzklage vor Gericht zu Ihrem Anliegen läuft und keine Strafanzeige vorliegt.
Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos.
Kontaktujte nás:
Hier können Sie einen Schlichtungsantrag stellen.
e-mail: info@aek-mv.de
Telefon: 0381 492800
Adresse:
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Körperschaft des öffentlichen Rechts
August-Bebel-Str. 9 a
18055 Rostock
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Die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz ist zuständig für vermutete Behandlungsfehler und vermittelt zwischen Patient:innen und Ärzt:innen. Schlichtungsanträge sind für Patient:innen