
Die Bundesnetzagentur bietet die Poštová arbitrážna komisia für Streitfälle im Zusammenhang mit Postunternehmen. Verbraucher:innen können sich an die Schlichtungsstelle wenden, um eine gütliche Einigung zu erzielen, die direkt mit dem Unternehmen nicht erreicht werden konnte. Für Verbraucher:innen ist das Schlichtungsverfahren freiwillig; sobald jedoch der Antrag gestellt wurde, besteht Teilnahmepflicht für das Postunternehmen. Es kann sich an die Schlichtungsstelle gewandt werden, wenn Verlust, Beschädigung oder Entwendung von Postsendungen besteht. Weiters agiert sie auch bei Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot bzw. gegen den Anspruch auf Erbringung von Universaldienstleistungen (im Postgesetz verankert).
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