Die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein ist zuständig für vermutete Behandlungsfehler. Sowohl Ärzt:innen als auch Patient:innen können Schlichtungsanträge stellen. Die einzige Bedingung ist, dass die Ärzt:innen in Köln bzw. Düsseldorf ihre Niederlassung hatten.
Es darf keine gerichtlichen Verfahren in der Sache geben, ganz egal, ob abgeschlossen oder gerade in Gange. Außerdem darf die Behandlung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Wenn all diese Bedingungen erfüllt sind, finden Sie hier die notwendigen Informationen, um einen Schlichtungsantrag zu stellen:
Kontaktujte nás:
Hier finden Sie alle Informationen, um einen Schlichtungsantrag zu stellen.
e-mail: gak@aekno.de
Telefon: 0211 / 4302 2171
Adresse:
Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler
Ärztekammer Nordrhein
Tersteegenstr. 9
40474 Düsseldorf
Postfach 30 01 42
40401 Düsseldorf
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